Wer wird bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Kamp-Lintfort gewählt?
In Kamp-Lintfort erhalten die Wählerinnen und Wähler ingesamt fünf verschiedene Stimmzettel. Gewählt werden:
- der Bürgermeister
- die Mitglieder des Stadtrats
- der Landrat
- die Mitglieder des Kreistags
- die Mitglieder des Ruhrparlaments.
Für jede der fünf Wahlgänge gibt es einen eigenen Stimmzettel.
Briefwahl, wie geht das eigentlich?
Wer am Wahltag nicht zu Hause ist, weil er arbeiten muss, krank ist oder sonstwie verhindert, der kann vorab wählen. Dafür schreibt man dem örtlichen Rathaus, dass man eine Briefwahl beantragen möchte. Innerhalb von wenigen Tagen erhält man daraufhin alle Stimmzettel und sowie einen Wahlschein nach Hause geschickt. Dort kann man dann alles ausfüllen und jeden Stimmzettel in den jeweils dafür vorgesehenen Umschlag stecken. Alles zusammen kann dann im Rathaus abgegeben werden oder man wirft den Umschlag in den Briefkasten. Die Post befördert ihn kostenlos zum Wahlamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Was ist ein Wahlschein, der mit der Briefwahl verschickt wird?
Auf dem Wahlschein bestätigt der Wähler, dass sie oder er persönlich gewählt hat und nicht unter dem Einfluss Dritter gestanden hat. Dies wird per Unterschrift bestätigt. Deshalb ist es wichtig, dass anschließend der Wahlschein und die Stimmzettel im jeweiligen Umschlag getrennt voneinander zurück zum Wahlamt geschickt werden. Denn nur so bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt. Im Wahlamt werden die Umschläge mit den Stimmzetteln dann ungeöffnet den jeweiligen Wahlgängen zugeordnet und der Wahlschein getrennt davon abgelegt. So bleibt am Ende geheim, wer sich für welche Partei oder Kandidaten ausgesprochen hat.
Briefwahl oder Urnenwahl: Was ist besser?
Vorteil der Briefwahl ist, dass man schon früh seine Stimmen abgeben kann. Kommt dann am Wahltag was dazwischen, muss man nicht noch extra ins Wahllokal fahren, um die eigene Stimme nicht verfallen zu lassen. Andererseits legt man sich bereits Wochen vor der Wahl auf eine Partei oder Bewerber fest. Passiert dann noch etwas gravierendes, kann man als Wählerin oder Wähler seine Meinung nicht mehr ändern. Die Stimme ist dann bereits abgegeben.
Wann beginnt die Briefwahl?
Theoretisch ist die Briefwahl möglich, sobald die Stimmzettel gedruckt vorliegen. Wann es soweit ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Spätestens, wenn die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten, ist auch die Briefwahl möglich. Meist beantragt man sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Wer kann Briefwahl beantragen?
Jeder stimmberechtigte Wähler kann auch eine Briefwahl beantragen.
Werden Briefwahl-Unterlagen auch ins Ausland verschickt?
Unterlagen für die Briefwahl werden an jede gewünschte Adresse verschickt. Bei Bedarf auch ins Ausland. Wichtig ist nur, dass die ausgefüllten Stimmzettel bis spätestens am Wahltag um 18 Uhr zurück sind im jeweils zuständigen Rathaus. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man seine Briefwahl auch direkt im Wahlamt abgeben, sollte es für den Postweg zu spät sein.
Wo kann man Briefwahl beantragen?
Die Briefwahl wird im jeweils zuständigen Rathaus beantragt – schriftlich oder noch bequemer online. Üblicherweise beantragt man Wahlschein und die Unterlagen zur Briefwahl mit dem Antrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.
Wie erfolgt Briefwahl?
Hat man die Briefwahl beantragt, erhält man binnen kürzester Zeit alle erforderlichen Unterlagen nach Hause geschickt. Alternativ kann man während der Öffnungszeiten seine Stimme auch direkt im Rathaus abgeben. Auch hier kommen die Kreuze auf die Stimmzettel, die anschließend in einen Umschlag gepackt werden und zu den übrigen Briefwahl-Stimmen kommen. Ausgezählt werden sie – so wie alle anderen Stimmzettel auch – erst am Wahltag!
Ist Briefwahl noch möglich, wenn ich am Wahltag krank werde?
Wenn ich am Wahltag krank werde, kann ich die Briefwahl noch bis 15 Uhr beantragen. Das geht im Wahlamt der Stadt. Ausgefüllt müssen die Stimmzettel dann bis 18 Uhr zurück im Rathaus sein. Sonst können sie nicht mehr rechtzeitig ausgezählt werden.
Kann jemand anderes für mich die Unterlagen zur Briefwahl abholen?
Ja, wenn man selber dazu nicht in der Lage ist, kann auch ein Dritter die Briefwahlunterlagen für mich abholen. Dazu bedarf es allerdings einer Vollmacht (https://formulare.krzn.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?param1=05170020-0001-0001&query=1&knr=05170020-0001&template=060000&formfioid=060-1-060000-1&sec=000000000&save=1&c=t.pdf). Mit dieser Vollmacht können die Unterlagen zur Briefwahl von maximal vier Wählerinnen und Wählern abgeholt werden.
Welchen Stift benutze ich bei der Briefwahl?
Das ist eigentlich egal. Die Kennzeichnung des Stimmzettels sollte aber mit nicht radierfähigen Stiften erfolgen. Wichtig ist, dass man eindeutig und genau erkennen kann, für wen sich die Wählerin bzw. Wähler entschieden hat.
Was kommt in welchen Umschlag bei der Briefwahl?
Das ergibt sich aus § 75 KWahlO NRW: „Bei Ausübung der Briefwahl hat der Wähler den Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zusammen mit den Stimmzetteln für die allgemeinen Kommunalwahlen in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen. Der Stimmzettelumschlag ist mit dem unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag zu legen, der bei dem Bürgermeister der Wohnortgemeinde fristgemäß nach § 26 Absatz 1 des Gesetzes eingehen muss.“
Bis wann muss Briefwahl abgeschickt werden?
Schicken Sie Ihre Stimmzettel und den Wahlschein so zeitig wie möglich mit der Post zurück ans Wahlamt. Mindestens ein Werktag sollte noch bis zum Wahltag sein. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schmeißen Sie die Briefwahlunterlagen besser direkt in den Briefkasten des Rathauses oder geben Sie sie während der Öffnungszeiten im Wahlamt ab.
Wie lange dauert Versand?
Die Post garantiert den Versand im Normalfall innerhalb eines Werktages. Je nach Leerung des Briefkastens oder sonstiger Einflüsse kann es aber auch mal sehr viel länger dauern – zumal aus dem Ausland. Rechnen Sie deshalb bitte immer ausreichend Zeit für den Versandweg ein. Sofern möglich, bringen Sie die Unterlagen im Zweifelsfall lieber persönlich vorbei.
Wo kann man Briefwahl abgeben?
Die ausgefüllten Stimmzettel und Unterlagen kann man auch direkt im Rathaus (Wahlamt) abgeben oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Wichtig ist, dass die Briefwahl bis spätestens am Wahltag um 15 Uhr dem Wahlamt vorliegt.
Kann ich die Briefwahl im Wahllokal abgeben?
Nein, das ist nicht möglich. Der Wahlbrief muss bis 16 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Das ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KWahlG NRW: „(1) Bei der Briefwahl hat der Wähler dem Bürgermeister in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag a) seinen Wahlschein, b) in einem besonderen verschlossenen Stimmzettelumschlag seinen Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief am Wahltage bis 16 Uhr bei ihm eingeht.“
Briefwahl und dann doch Wahllokal: Darf ich trotz Antrag auf Briefwahl im Wahllokal wählen gehen?
Das ergibt sich aus § 10 Abs. 3 KWahlG NRW: „Inhaber eines Wahlscheins können in jedem Stimmbezirk des Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen.“ Habe ich die Briefwahl also nicht abgeschickt, kann ich immer noch am Wahltag mit meinem Wahlschein im Wahllokal die Stimme abgeben.
Wo wird die Briefwahl ausgezählt?
Die Briefwahl wird, anders als die Stimmen in den jeweiligen Wahllokalen, zentral im Rathaus ausgezählt. Deshalb lassen sich die Stimmen einer Briefwahl im Nachhinein auch nicht mehr einzelnen Wahlkreisen innerhalb der Stadt zuordnen.